Wir freuen uns, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass am 15. Februar 2024 endlich die geänderte Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) in Kraft getreten ist! Nach monatelanger Pausierung durch die anhaltende Bundeshaushaltssperre können Sie nun wieder Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Ihre Projektvorhaben stellen.
Während der Aussetzung wurde die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz überarbeitet.
Hier die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Modul 1: Querschnittstechnologien
- Beschränkung der Antragsberechtigung auf Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
- Beschränkung der Förderung von Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger auf Austauschinvestitionen
- Wärmedamm-Maßnahmen werden nur noch dann gefördert, wenn diese an Bestandsanlagen durchgeführt werden.
- Wärmeübertrager werden nur noch dann gefördert, wenn sie zur Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen eingesetzt werden.
- Unabhängig vom konkreten Förderfall werden immer die Gesamtkosten der förderfähigen Investition gefördert. Eine Ermittlung von Investitionsmehrkosten ist somit nicht mehr erforderlich. Aufgrund dieser Änderung wurden auch die Förderquoten angepasst.
- Keine Förderung mehr über die „De-minimis“-Verordnung
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Änderungen an den Voraussetzungen für die Förderung von Wärmepumpen und Biomassefeuerungsanlagen. Diese Änderungen sind auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen.
- Unabhängig vom konkreten Förderfall werden immer die Gesamtkosten der förderfähigen Investition gefördert. Eine Ermittlung von Investitionsmehrkosten ist somit nicht mehr erforderlich. Aufgrund dieser Änderung wurden auch die Förderquoten angepasst.
- Keine Förderung mehr über die „De-minimis“-Verordnung
- Erhöhung der maximal möglichen Förderung von zuvor 15 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Anpassung der Förderquoten
- Keine Förderung mehr über die „De-minimis“-Verordnung
- Erhöhung der maximal möglichen Förderung von zuvor 15 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro.
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Folgendes wurde eingeführt:
- Ein zusätzlicher Fördermechanismus, der als Modul-4-Basisförderung bezeichnet wird. Über die Basisförderung können sich KMU Anlagen fördern lassen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Die Förderung erfolgt immer auf Basis der Investitionsgesamtkosten.
- Eine Obergrenze, bis zu der die Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts förderfähig sind.
- Eine Mindestmenge an Treibhausgasen bzw. Endenergie, die eingespart werden muss.
- Ein Dekarbonisierungsbonus für besonders klimafreundliche Vorhaben (Premiumförderung)
Weitere Änderungen:
- Namensänderung: Dis bisherige Förderung über Modul 4 wird fortan als Modul-4-Premiumförderung bezeichnet
- Ausweitung der Möglichkeiten zur Förderung der Investitionsgesamtkosten
- Anpassung der Förderquoten
- Anhebung des CO2-Förderdeckels
- Das THG-Einsparpotenzials eines Vorhabens, das über Modul 2 gefördert wird, kann nicht mehr für die Förderung eines Vorhabens verwendet werden, das über Modul 4 gefördert werden soll.
- Einschränkungen bezüglich der Förderung von Anlagen/Komponenten, die zu den Kategorien von Modul 1 gehören.
- Ausschluss von Biomasse-Feuerungsanlagen von der Förderung über Modul 4
- Anpassung der Fristen für die Maßnahmenumsetzung (Umsetzungszeitraum)
- Erhöhung der maximal möglichen Förderung von zuvor 15 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro.
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
- Keine Förderung mehr über die AGVO
Für detaillierte Informationen und Antragsstellungen schlagen Sie bitte die einzelnen Module auf der offiziellen Website der EEW nach (www.bafa.de/eew).
Wir halten Sie gerne auch weiterhin bei wesentlichen Änderungen der Förderlandschaft und rechtlichen Vorgaben auf dem Laufenden.
Gerne kommen wir auch persönlich bei Ihnen vorbei, um gemeinsam mit Ihnen die verbleibenden Effizienzpotenziale Ihres Betriebes anzugehen. Vereinbaren Sie dafür einfach und unkompliziert einen KEFF+Check. Dieser ist und bleibt selbstverständlich für Sie kostenfrei, neutral und unverbindlich!